Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Neuenstadt am Kocher

Seitenbereiche

Panorama
Dienstleistungen

Hausmüll entsorgen

Restmüll- und Biotonnen werden nicht vom Landkreis gestellt, sondern müssen im Handel erworben werden. Gebrauchte Tonnen finden Sie in der Tauschbörse auf den Internetseiten des Landratsamts Heilbronn.

Im Landkreis Heilbronn werden die Tonnen Restmüll als auch Bioabfall nur mit einer gültigen Marke oder Banderole geleert. Diese sind über ca. 120 Verkaufsstellen als auch über den Onlineshop erhältlich.

Abfuhrtermine:

- Die Abfuhrtermine können Sie dem Abfallkalender auf den Internetseiten des Landratsamts Heilbronn entnehmen.

- Für alle 46 Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn stehen die Abfuhrtermine für den Bioabfall, die Papiertonne, den Restmüll und für die mobile Schadstoffsammlung als App für iPhone, iPad und iPod touch sowie für Android-Geräte zur Verfügung.

- Sie können sich per Email an die Abfuhrtermine erinnern lassen. Nähere Informationen siehe Internetseiten des Landratsamts Heilbronn.

Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.

Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Verfahrensablauf

Damit die Restmülltonnen von der öffentlichen Abfuhr geleert werden, müssen sie mit einer gültigen Jahresmarke oder Einmalbanderole versehen werden (Verkaufsstellen finden Sie in Ihrem Abfallkalender – erhältlich beim Rathaus oder auf den Internetseiten des Landratsamts Heilbronn). Wenn Sie Einmalbanderolen verwenden, muss die Restabfalltonne in keinem festen Abfuhrrhythmus geleert werden. Der Nutzer selbst entscheidet, zu welchen der angebotenen Leerungstermine er den Behälter bereitstellt. Die Leerungsgebühr kann somit über Behältergröße und Leerungshäufigkeit beeinflusst werden. Mülltrennung und -Vermeidung lohnt sich also auch finanziell und der Richtwert für die Größe der Tonne (20 l pro Person) kann dadurch deutlich unterschritten werden.

Wichtig ist: Der Deckel der Tonne muss geschlossen sein, sonst wird sie nicht geleert. Falls die Tonnengröße einmal nicht ausreichen sollte, können ausnahmsweise größere Mengen Restabfall in Papiersäcken, erhältlich bei allen Verkaufsstellen für Gebührenmarken, bereitgestellt werden.

Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Heilbronn

Zuständigkeit

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt