Abfall und Müll entsorgen
Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.
Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Alle Informationen rund um das Entsorgen von Abfall und Müll im Landkreis Heilbronn erhalten Sie auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebs: https://www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft.18.htm
Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist ein Eigenbetrieb des Landkreises und wirkt durch allgemeine Informationen, gezielte Beratung sowie Gebührenanreize darauf hin, dass Abfälle vermieden werden.
Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z. B. Glas, Papier, Altmetall, Elektronikschrott sowie die Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen und zieht dafür kostendeckende Gebühren ein von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb betreibt im Landkreis
- 2 Entsorgungszentren (bei Eberstadt und Schwaigern-Stetten)
- 6 Erddeponien
- 51 Recyclinghöfe
- 40 Häckselplätze
- rund 260 Altkleidercontainer
- über 420 Containerstandplätze für Papier und Glas
Zur Sortierung und Verwertung von Bauschutt und anderen Wertstoffen arbeitet der Abfallwirtschaftsbetrieb auch mit Privatfirmen zusammen.
Voraussetzungen
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Verfahrensablauf
Alle Informationen rund um das Entsorgen von Abfall und Müll im Landkreis Heilbronn erhalten Sie auf den Internetseiten des Abfallwirtschaftsbetriebs: https://www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft.18.htm
Unterlagen
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
Kosten
Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle. Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.
Sonstiges
Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat einen Wegweiser erstellt, der umfangreiche Informationen zu den jeweiligen Entsorgungsmöglichkeiten im Landkreis Heilbronn aufzeigt, häufige Fragen beantwortet und viele weitere Hinweise enthält.
Rechtsgrundlage
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger)
- örtliche Abfallgebührensatzung
Zuständigkeit
Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
Vertiefende Informationen
Hausmüll entsorgen
Bioabfall entsorgen
Sperrmüll entsorgen
Wertstoffe entsorgen
Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen