Lebenslagen: Bürgerserviceportal Neuenstadt am Kocher

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Beratender Ingenieur

 

In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Dies gilt auch für Sie als Ingenieur: