Lebenslagen: Bürgerserviceportal Neuenstadt am Kocher

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Nach der Geburt

 

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

Stand: 23.05.2024

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg